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   BVerfG, 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94   

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https://dejure.org/1995,3999
BVerfG, 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94 (https://dejure.org/1995,3999)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94 (https://dejure.org/1995,3999)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1995 - 2 BvR 1885/94 (https://dejure.org/1995,3999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 374; GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 359 Nr. 5
    Verletzung des Willkürverbots durch Versagung der Wiederaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anderer Sachverhalt - Vortrag des Verurteilten - Wiederaufnahmeantrag - Willkür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 82
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94
    Die Beschlüsse des Amtsgerichts vom 22. Juni 1994 und des Landgerichts vom 11. August 1994 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu etwa BVerfGE 18, 85 [96]; 74, 102 [127]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94
    Die Beschlüsse des Amtsgerichts vom 22. Juni 1994 und des Landgerichts vom 11. August 1994 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu etwa BVerfGE 18, 85 [96]; 74, 102 [127]).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94
    - ein "Ankaufen oder Sichverschaffen" setzt die Begründung einer vom Vorinhaber unabhängige Verfügungsgewalt voraus (BGHSt 35, 172 ; Stree in: Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 259 Rn. 17), mithin einen Sachverhalt, der ersichtlich nicht vorliegt, wenn - wie behauptet - noch die beiden Asylbewerber die Zigaretten in Besitz hatten;.
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